Forderungpraxis der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 


Auf dieser Seite hat sich eine Aufstellung  aller bekannt gewordenen school shootings, beginnend in den 80iger Jahren des letzten Jahrhunderts befunden. Nun nicht mehr???

Aufgrund der aktuellen Abmahnpraxis bzw. Forderungspraxis von Schadensersatzleistungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrrecht auch bei vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von
Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind, sogar bei Nennung der Quelle oder Verlinkung, habe ich mich entschlossen, diese Seite demonstrativ aus dem Netz zu nehmen.

Es handelt sich hierbei nicht, ich betone, nicht um Inhalte, die moniert worden sind. Diese werde ich bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage im Netz belassen.

Das Urhebergesetz schreibt hierzu

§ 49 UrhG
Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.




Rechtsanwaltsgesellschaften wie die 


KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Telefon +49 40 - 45065-0
Telefax +49 40 - 344 711
E-Mail: ksp@ksp.de

haben es sich zum Ziel gesetzt, Verstöße jeglicher Art im Sinne ihrer Mandanten zu verfolgen und entsprechende Schadensersatzforderungen zu stellen und ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Die Kanzlei KSP Dr. Seegers ist eine der größten Inkasso-Kanzleien in Deutschland und treibt ihrer Webseite zufolge für eine Vielzahl von Unternehmen Forderungen ein. Die Inkassoschreiben der Kanzlei KSP Rechtsanwälte ähneln sich und sind maschinell erstellt. Da Inkassokanzleien üblicherweise sehr routinemäßig
 gehen sie teilweise sehr wenig auf den einzelnen Fall ein, da sie von ihrem Auftraggeber die Mitteilung bekommen, dass die Forderung zu Recht besteht. Dies scheint in meinem, wie auch in vielen anderen Fällen der Fall zu sein. Ich glaube nicht, dass hier eine gründliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt. Vielmehr gehe ich davon aus, dass Texte in einem automatisierten Verfahren ausfindig gemacht werden auf die möglicherweise Rechte bestehen.

U.a. arbeiten KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrage verschiedener Presseagenturen, wie afp, adpd etc.

Wie viele andere private webmaster und blogger habe auch ich ein Schreiben bzgl. der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten. Wie in vielen anderen Fällen auch wird die Verwendung von Texten beanstandet, an denen dapd, bzw. afp ausschließliche Nutzungsrechte inne haben soll. Inwiefern dies in der Tat der Fall ist steht frei im Raum und bedarf der Prüfung

Ohne  Zustimmung der Presseagenturen dapd bzw. afp o.a. sollen die Texte über die Webseite verbreitet worden sein. Aus einer unterstellten Rechtsverletzung leiten die KSP Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ab. Für Texte bis 1000 Zeichen werden EUR 200, für längere Texte EUR 300 verlangt. Darüber hinaus werden Dokumentations- und Rechtsverfolgungskosten in nicht unbeachtlicher Höhe geltend gemacht. Das kann sich summieren und recht teuer werden.

Bei Nichtzahlung wird die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere behalten wir uns vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung gegen Sie geltend zu machen.“




Dabei ist es wenig hilfreich, dass es vielen anderen Bloggern/webmastern ebenso geht wie mir.

Wer weitere Informationen über KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim benötigt findet diese u.a. bei

Mario Göttsche

Affiliate auf Weltreise

Das Kleeblatt aus Maintal

System Familie.de von Peter Thiel

System Familie hat alle Schreiben von der KSP online verfügbar gemacht. So kann man sich auf das jeweils nächste Schreiben bereits inhaltlich einstimmen. Herr Thiel hat seine website unter folgenden Slogan gestellt:

"Diese Internetseite setzt sich dafür ein, dass Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und Verfolgung in Deutschland beendet werden und der Rechtsstaat, vom Kopf wieder auf die Füße gestellt, seiner Verantwortung für die Menschen gerecht wird."

Urheberrechtsverletzung KSP Dr. Seegers

Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite


Urheberrechtsverletzung KSP Dr. Seegers

Abmahnung dapd nachrichten GmbH durch KSP Rechtsanwälte

Im Hintergrund steht die Firma dapd nachrichten GmbH aus Berlin. Diese lässt über die Kanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Es geht um die Nutzung von Texten. Ohne weitere Hinweise wird von der Firma dapd nachrichten GmbH behauptet, sie habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Texten.