(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner
Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang
veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich
Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und
Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher
Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische,
wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem
Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung,
Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene
Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung,
Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren
Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch
kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und
öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts
und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht
worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz
bleibt unberührt.
U.a. arbeiten KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrage verschiedener Presseagenturen, wie afp,
adpd etc..
Wie viele andere private webmaster und
blogger habe auch ich ein Schreiben bzgl. der Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen aus einer vermeintlichen
Urheberrechtsverletzung erhalten. Wie in vielen anderen Fällen
auch wird die Verwendung von Texten beanstandet, an denen dapd, bzw. afp
ausschließliche Nutzungsrechte inne haben soll. Inwiefern
dies in der Tat der Fall ist steht frei im Raum und bedarf der Prüfung
Ohne Zustimmung der Presseagenturen dapd bzw. afp o.a. sollen
die Texte über die Webseite verbreitet worden sein. Aus einer
unterstellten Rechtsverletzung leiten die KSP Rechtsanwälte
Schadensersatzansprüche nach den Grundsätzen der
Lizenzanalogie ab. Für Texte bis 1000 Zeichen werden EUR 200, für
längere Texte EUR 300 verlangt. Darüber
hinaus werden Dokumentations- und Rechtsverfolgungskosten in nicht unbeachtlicher Höhe geltend
gemacht. Das kann sich summieren und recht teuer werden.
Bei Nichtzahlung wird
die gerichtliche
Geltendmachung
in Aussicht gestellt.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Bei fruchtlosem
Ablauf der gesetzten Frist werden wir unserer Mandantschaft empfehlen,
ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Insbesondere behalten wir uns
vor, zusätzlich die unserer Mandantin zustehenden
Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung
gegen Sie geltend zu machen.“
Dabei ist es wenig hilfreich, dass es vielen anderen
Bloggern/webmastern ebenso geht wie mir.
Wer weitere Informationen über KSP Dr. Seegers, Dr.
Frankenheim benötigt findet diese u.a. bei
System Familie hat alle Schreiben von der KSP online verfügbar gemacht. So kann man sich auf das jeweils
nächste Schreiben bereits inhaltlich einstimmen. Herr Thiel
hat seine website unter folgenden Slogan gestellt:
"Diese
Internetseite setzt sich dafür
ein, dass Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und
Verfolgung in Deutschland beendet werden und der
Rechtsstaat, vom Kopf wieder auf die Füße gestellt,
seiner Verantwortung für die
Menschen gerecht wird."
Abmahnung dapd nachrichten GmbH durch KSP Rechtsanwälte
Im Hintergrund steht die Firma dapd nachrichten GmbH aus Berlin.
Diese lässt über die Kanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr.
Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Es geht um die Nutzung von
Texten. Ohne weitere Hinweise wird von der Firma dapd nachrichten GmbH
behauptet, sie habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an den
Texten.