Die
Beweisführung ist
Aufgabe des Kriminalisten. Es gilt über Sach- und
Personalbeweise
festzustellen, dass eine oder mehrere Personen zweifelsfrei durch ihr
Handeln (Tun oder Unterlassen) Tatbestandsmerkmale eines Strafgesetzes
verwirklicht haben.
Beweisen heißt,…
dem beurteilenden Gericht einen Sachverhalt so darzustellen, dass ein
vernünftiger Zweifel an dem angenommenen Tatgeschehen nicht
möglich ist.
Aufgabe der Prozessbeteiligten
- Staatsanwalt
- Verteidiger
(Polizei hat für die StA Hilfsfunktion beim Beschaffen
geeigneter Beweismittel)
Der Beweis geschieht über die Beweismittel Zeuge,
Sachverständiger
und Beschuldigter (Personalbeweis) und Augenscheinsobjekt und Urkunde
(Sachbeweis).
Historische Anmerkung:
J.C.A. Mittermaiers Lehre vom Beweise (1834)
Die grundlegenden Beweismöglichkeiten haben in der
Rechtswissenschaft eine lange Tradition. Bereits Mittermaier hat 1834
die wichtigen Beweisklassen, wie sie heute noch Gültigkeit
haben, dargestellt:
- Beweis durch Augenschein
- Beweis durch Sachverständige
- Beweis durch Geständnis
- Beweis durch Zeugen
- Beweis durch Urkunden
- Beweise durch Zusammentreffen von
Nebenumständen
- wechselseitige Unterstützung mehrerer
Beweisquellen oder von dem zusammengesetzten
Beweise unvollständigen Beweise
Siehe
auch Geschichte der Kriminalistik